Erbrecht für Unternehmer – Mit Probe-Sterben überleben

Unternehmer/innen haben keine Garantie, heute Abend gesund oder lebend ins Bett zu kommen. Dennoch haben die wenigsten Unternehmer/innen funktionierende Vollmachten, Notfallpläne, geeignete Klauseln im Gesellschaftsvertrag oder ein Testament. Ein sogenannter Notfall-Koffer für den Fall der Fälle sollte bestückt sein.
Ohne Notfallplan, so der Leverkusener Fachanwalt hinterlassen Unternehmer/innen im Erb-/ oder Unglücksfall einen Scherbenhaufen.
In anschaulicher Weise schildert Lukke Mörschner - seit 20 Jahren - im Erbrecht für Unternehmen aktiv, was zu tun ist, wenn er zum Probe-Sterben rät: „Wir simulieren den Unglücksfall und erkennen die dann auftretenden Schwachstellen. Wir malen den Teufel an die Wand. Und dann treffen wir Vorsorge, damit im Unglücksfall nicht noch mehr Schaden als ohnehin entsteht.“
In unserem YouTube-Video gibt Erbrechtler Lukke Mörschner unternehmens-wichtige Tipps
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